Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch eine individuelle schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. 2. Für Angebote, Bestellungsannahmen, Bestellungsbestätigungen sowie den Verkauf unserer Waren gelten vorliegende Allgemeine Verkaufsbedingungen. Unser Unternehmen erkennt entgegenstehende oder von unseren eigenen abweichende Allgemeine Verkaufsbedingungen des Kunden nicht an, es sei denn wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens haben Vorrang auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung von Waren an den Käufer vorbehaltlos ausführen. 3. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer und schließen jede abweichende Vereinbarung aus. 4. Fehler, Irrtümer und eventuelle Auslassungen in den Prospekten, Preislisten und Angeboten unseres Unternehmens dürfen von unserem Unternehmen berichtigt werden, ohne dass unser Unternehmen für die daraus resultierenden Schäden haftet oder Schadensersatz schuldet. 5. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
§ 2 Bestellungen und Angebotslisten
1. Bestellungen des Käufers verstehen sich als Angebot zum Abschluss eines Vertrages und gelten nur dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer sie innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung schriftlich annimmt. 2. Der Inhalt der geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der schriftlichen Bestellungsbestätigung und vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 3. Alle den Verkauf begleitenden Dokumente, Erläuterungsschreiben sowie Preislisten werden als vertraulich betrachtet. Ihre Weitergabe an Dritte ist untersagt. 4. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Bestellung liegt allein beim Besteller. Um die einwandfreie Ausführung der Bestellung zu erleichtern, verpflichtet sich der Besteller, dem Verkäufer unverzüglich alle notwendigen Informationen über die bestellte Ware mitzuteilen. 5. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schadlos zu halten, falls der Verkäufer (zwangsweise oder freiwillig) Dritte für Verletzungen von Marken, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten entschädigen muss, die darauf zurückzuführen sind, dass der Verkäufer auf der Grundlage von Spezifikationen oder Entwürfen des Käufers Waren auf Bestellung hergestellt oder verarbeitet hat. 6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Beschreibung der Ware zu ändern, wenn dies durch die geltende Gesetzgebung vorgeschrieben ist und wenn die Änderungen die Qualität und die Verwendbarkeit der Ware nicht verändern.
§ 3 Preise
1. Der Kaufpreis ist der vom Verkäufer genannte Preis. In den Fällen, in denen der Verkäufer den Preis nicht angegeben hat, wird der Preis auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen neuesten Preislisten bestimmt. 2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis vor der Lieferung der Ware nach frühzeitiger Unterrichtung des Käufers zu erhöhen, wenn dies aufgrund von externen Preisentwicklungsfaktoren (z.B. Wechselkursschwankungen, Währungsregelungen, Zollerhöhungen, erhebliche Material- und Produktionskostensteigerungen) oder von Lieferanten auferlegten Änderungen notwendig wird. 3. Die Preise gelten als Preise für die Lieferung und Abholung „ex works- ab Werk“ (Incoterms 2020) angegeben, es sei denn, im Angebot oder in den Preislisten des Verkäufers ist etwas anderes angegeben oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist etwas anderes bestimmt. In Fällen, in denen sich der Verkäufer bereit erklärt, die Ware an einen anderen Lieferort zu liefern (Erfüllung), gehen die Versandkosten zu Lasten des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. 4. Der Verkäufer trägt die Kosten für die normale Verpackung. Bei einer hochwertigen Verpackung trägt der Käufer die Verpackungskosten. 5. Im Auftrag und auf Kosten des Käufers kann der Verkäufer die Ware versichern. 6. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer entrichtet.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Vorschüsse
1. Der Käufer ist verpflichtet den Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen, es sei denn, auf der ausgestellten Rechnung ist ein Fälligkeitsdatum für die Zahlung angegeben. 2. Die Zahlungen haben ausschließlich auf das Bankkonto des Verkäufers zu erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht als Erfüllung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung anerkannt. 3. Zwischen den Vertragsparteien kann vereinbart werden, dass der Käufer eine Garantie der Bank, bei der er ein Konto hält (oder einer vom Verkäufer akzeptierten Bank) vorlegen muss. In diesem Fall wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass jegliche Garantie in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, Revision 1993, ICC-Publikation Nr. 500 ausgestellt wird. 4. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht Folge leistet, kann der Verkäufer nach seiner Wahl und ohne Verzicht auf weitere Rechte wie folgt vorgehen:
– den Vertrag zu kündigen oder von weiteren Warenlieferungen an den Käufer abzusehen oder
– dem Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen auf den offenstehenden Betrag bis zur vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen. Der Käufer kann nachweisen, dass der Verzug keinen oder einen geringeren Schaden verursacht hat. 5. Vorschüsse, Anzahlungen und Abschlagszahlungen, die für speziell angefertigte Waren, auf Bestellung hergestellte Waren oder Waren mit besonders niedriger Nachfrage geleistet werden, sind nicht erstattungsfähig. 6. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die älteste fällige Schuld angerechnet.
§ 5 Warenlieferung
1. Die Ablieferung der Waren erfolgt in der Betriebsstätte des Verkäufers unmittelbar nach entsprechender Unterrichtung des Käufers durch den Verkäufer. Haben die Parteien einen anderen Lieferort bestimmt, erfolgt die Ablieferung nach der Bereitstellung der Ware am Lieferort. 2. Ist eine bestimmte Lieferfrist vereinbart und erfüllt der Verkäufer die Lieferverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten oder verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer nach schriftlicher Ankündigung einen Preisnachlass in Höhe von 0,5 % des vereinbarten Kaufpreises für jede Woche Verzug (maximal 5 %) verlangen, es sei denn, es ist offensichtlich, dass dem Käufer durch die Verspätung kein Schaden entstanden ist. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht, in den Fällen, in denen ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sowie in den Fällen, in denen der Verzug auf Arglist oder grobe Fahrlässigkeit beruht oder der Lieferant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. 3. Liefert der Verkäufer nicht fristgerecht, ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz anstelle der Lieferung. 4. Sollte der Käufer am vereinbarten Liefertermin in Annahmeverzug geraten, bleibt er zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. In diesen Fällen lagert der Verkäufer die Waren für Rechnung und auf Kosten des Käufers. Die Waren können auch auf Kosten des Käufers versichert werden.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr der Verschlechterung oder Untergangs der Ware geht in den folgenden Fällen auf den Käufer über
– bei Lieferung der Ware außerhalb der Betriebsstätte des Verkäufers, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Ablieferung auf den Käufer über und wenn der Käufer im Annahmeverzug kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Ware zur Lieferung bereitsteht.
– bei Lieferung der Ware in der Betriebsstätte des Verkäufers (ex works Incoterms 2020) geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Ware zur Ablieferung bereitsteht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Auch nach Ablieferung bzw. Gefahrübergang und ungeachtet der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verbleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. 2. Nach einem Rücktritt vom Vertrag hat der Verkäufer das Recht, die Ware zurückzufordern, sie an einen Dritten zu verkaufen oder über sie nach Belieben zu verfügen. 3. Bis zur vollständigen Zahlung des Warenpreises verpflichtet sich der Käufer, die Ware als Sequester des Verkäufers zu halten und sie von seinem Eigentum oder dem Eigentum Dritter auszusondern sowie sie pfleglich zu lagern, aufzubewahren und zu ordnungsgemäß zu versichern und das Eigentum des Verkäufers an ihr kenntlich zu machen. 4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung nur unter den nachfolgenden Bedingungen berechtigt:
– die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist dem Käufer nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und unter der Voraussetzung gestattet, dass sich seine Vermögensverhältnisse nicht verschlechtern
– der Käufer tritt die Forderung mit allen Nebenrechten aus der Weiterveräußerung der Ware, einschließlich der Forderung aus dem Saldo des Kontokorrents, an den Verkäufer ab.
– im Falle der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, erwirbt der Verkäufer proportional Miteigentum an den verarbeiteten Waren. Dasselbe gilt, wenn die Waren des Verkäufers mit den Waren anderer verbunden oder vermischt werden.
– verkauft der Käufer die Forderung aus dem Weiterverkauf im Rahmen des Factorings, so tritt der Käufer die gegen den Factor erworbene Forderung an den Verkäufer ab und erstattet das für den Verkauf erhaltene Entgelt an den Verkäufer. Der erstattende Kaufpreis darf den Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nicht übersteigen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung mitzuteilen, wenn er mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 10 Tage in Verzug ist oder sich seine finanzielle Lage wesentlich verschlechtert. Der Verkäufer nimmt die genannte Abtretung an.
5. Im Fall der Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Drittwiderspruchsklage erheben kann. Sollte der Käufer die oben genannten Verpflichtung verletzten, haftet er für alle Schäden, die daraus entstehen. 6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch den Verkäufer.
§ 8 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Verjährung
1. Der Käufer hat die Ware zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. 2. Der Verkäufer haftet zwei Jahren lang dafür, dass die gelieferte Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und die Spezifikationen und der gegebenenfalls schriftlich vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Wurde die Ware nach den Entwürfen des Käufers hergestellt oder bearbeitet, so gewährleistet der Verkäufer die einwandfreie Ausführung der Entwürfe entsprechend den Anforderungen des Käufers. Alle vom Verkäufer dem Käufer vorgeschlagenen Entwürfe oder Lösungen sind nur indikative Vorschläge. Der Käufer hat zu entscheiden, ob die genannten Entwürfe für den Zweck, für den sie bestimmt sind, geeignet und passend sind. 3. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Eignung der Ware zu einem bestimmten Zweck, es sei denn, er hat diese Haftung ausdrücklich und schriftlich übernommen. Die vom Verkäufer vermarkteten Produkte sind nicht für die Verwendung in jedwedem spezifischen Bereich geeignet, es sei denn, der Verkäufer hat eine ausdrückliche Eignungserklärung abgegeben. Als spezifischer Bereich wird unter anderem der Bereich der Lebensmittelindustrie, der pharmazeutischen Industrie und anderer damit verbundener Tätigkeiten usw. angesehen. 4. Der Verkäufer übernimmt Haftung, wie oben beschrieben, unter folgenden Bedingungen:
– für Mängel der Ware, die sich aus der Beschreibung der Ware oder aus den Angaben des Käufers ergeben, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
– der Verkäufer haftet nicht für die Mangelhaftigkeit der Ware, wenn der fällige Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt wird.
– die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Ersatzteile, Materialien oder andere Ausstattung, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurde, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt die Haftung gegenüber dem Verkäufer.
– die Haftung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, die nicht schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
– Unbeschadet des Absatzes 5 dieses Artikels dürfen Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien untereinander, die sich aus Vertragsverletzung oder fahrlässiger unerlaubter Haftung ergeben kumulativ 100 % der Gesamtvergütung/des Gesamtkaufpreises nicht übersteigen, der vom Kunden an das Unternehmen während des vorangegangenen Zeitraums von zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten gezahlt wurde oder zu zahlen ist, und zwar ab dem Datum des Vertragsbruchs oder der Begehung des angeblichen Verstoßes/der Nichterfüllung der fälligen Leistung gemäß den Bedingungen von Artikel 332 Griechisches Zivilgesetzbuch und der geltenden Gesetzgebung.
5. Keine Bestimmung dieses Vertrags schließt die Haftung der Vertragsparteien für Betrug, Totschlag, Körperverletzung oder andere verwandte Straftaten, die vorsätzlich oder fahrlässig von einer Vertragspartei begangen wurden, aus noch schränkt sie in irgendeiner Weise ein, soweit diese Haftung nach der geltenden Gesetzgebung nicht vertraglich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. 6. Die vorstehend beschriebene Gewährleistung des Verkäufers für Mängel erstreckt sich nicht auf Mängel an der Ware, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder andere Gründe verursacht wurden. 7. Die Haftungsbeschränkung des Verkäufers gilt nicht, wenn der Mangel vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 8. Ist die Ware mangelhaft oder weist sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht aus, so ist der Käufer berechtigt, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware zu verlangen, wenn er dem Verkäufer das Vorliegen eines Mangels innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab dem Tag der Feststellung des Mangels telefonisch oder schriftlich anzeigt. 9. Im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels der Ware oder Fehlens der vereinbarten Beschaffenheit, das dem Verkäufer mitgeteilt wurde, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware kostenlos zu ersetzen oder die Mängel zu beseitigen. Ist der Verkäufer nicht bereit oder in der Lage, den Mangel zu beheben oder die Ware zu ersetzen, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten (Rücktritt vom Vertrag) oder den Preis herabzusetzen (Preisminderung).
Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Schadensersatz in Form von Geldersatz zu leisten oder die Ware zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ausführung einer Bestellung durch den Verkäufer, die speziell für den Käufer angepasst wurde und nicht im Warenkatalog des Unternehmens enthalten ist, der Rücktritt unmöglich wird, wenn die Herstellung und Installation der Ware im Betrieb des Käufers abgeschlossen ist. 10. Die Rechte des Käufers wegen Mängeln und fehlender vereinbarter Beschaffenheit der Ware verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 11. Die Vertragsparteien haften für die Verletzung dieser Bestimmungen oder für ihr Versäumnis ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen nicht einander, wenn die Verletzung oder das Versäumnis auf ein zufälliges Ereignis oder ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, unter anderem Krieg, Pandemie, Brände, Streiks usw. Beabsichtigt eine Vertragspartei von dieser Klausel Gebrauch zu machen, so unterrichtet sie die andere Vertragspartei unverzüglich über den Eintritt des betreffenden Ereignisses höherer Gewalt, soweit dies möglich ist. Die Vertragspartei, die sich auf das Ereignis höherer Gewalt beruft, unternimmt alle Anstrengungen, um die nachteiligen Auswirkungen dieses Ereignisses zu verhindern, und nimmt ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverzüglich nach dessen Wegfall auf. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als fünfzehn (15) Tage ab dem Datum, an dem die Vertragspartei, die sich auf dieses Ereignis beruft, ihre Verpflichtungen hätte erfüllen müssen, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, was die sofortige Beendigung des Vertrags zur Folge hat.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
1. Der Verkäufer hat das Recht, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Käufer vorher zu informieren, vorausgesetzt, dass die Veränderung oder Verbesserung die Form oder Funktion der Ware nicht erschwert oder beeinträchtigt. 2. Vorliegende Bedingungen ersetzen alle anderen früheren Vereinbarungen der Parteien, die durch die Unterzeichnung dieser Bedingungen aufgehoben werden. 3. Vorliegende Bedingungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Parteien nicht an Dritte weitergegeben werden. 4. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten für die Durchführung dieser Vereinbarung.
§ 10 Anwendbares Recht – Gerichtsstand
1. Für dieses Vertragsverhältnis gilt das Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Beide Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Verkäufers an.
2. Der Verkäufer hat das Recht, vor den Gerichten am Sitz des Käufers und vor jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
§ 11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommt.
§ 12. Personenbezogene Daten
Wir erinnern unsere Kunden daran, dass unser Unternehmen die Bestimmungen der europäischen und griechischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten streng einhält und insbesondere die Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten (EU 2016/679), die durch das Gesetz Nr. 4624/2019 in griechisches Recht umgesetzt wurde, vollständig einhält. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten von uns mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitungssysteme gemäß den Bestimmungen des griechischen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet – ausschließlich für die Geschäfte.
Im Rahmen der Ausführung einer Bestellung können bestimmte Daten (Name, Anschrift, Buchhaltungsdaten und ggf. Informationen über die Nichteinhaltung der Zahlungen des Kunden) an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden, falls der Kunde eine juristische Person ist.

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